Skandalurteil in Sachen von Björn Höcke

Halle / Sachsen-Anhalt

Skandalurteil in Sachen von Björn Höcke

Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen ( Alternative für Deutschland ) wurde am heutigen 14.05.2024 aufgrund der Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro ( 100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro ) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen ( 01.09.2024 ) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit der Aussage „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der Sturmabteilung ( SA ) übernommen habe. Er habe sich im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ( Sachsen-Anhalt ) im Jahre 2021 dahingehend geäussert. Mit dieser Aussage habe er gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch ( StGB ) verstossen, der vermeintlichen Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen. Allerdings handelt es sich hier um keine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Einen Beleg für diese Annahme konnte auch das zuständige Juristenpack im Rahmen der Hauptverhandlung nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs des Vorsitzenden Richters, Jan Stengel, untermauert. Diese vollkommen unverfängliche Aussage wurde auch schon weit vor dieser Zeit verwendet, als es weder die im Jahre 1920 gegründete NSDAP noch die von der NSDAP erschaffene Sturmabteilung gab. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ unzweifelhaft und ausnahmslos in einem direkten Zusammenhang mit der Sturmabteilung und vermeintlichen Verbrechen dieser Organisation steht. Unter anderem soll diese Aussage auch vom „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ verwendet worden sein, der der SPD nahestand. Die Aussage „Alles für Deutschland“ steht in keinem erkennbaren direkten Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und vermeintlichen damaligen Verbrechen. Es handelt sich hier einmal mehr und vollkommen unzweifelhaft um einen willkürlichen Juristenspruch. Vaterlandsliebe gab es auch schon in früheren Zeiten, weit vor der NSDAP. Und die Losung „Alles für Deutschland“ war eine gewöhnliche patriotische Aussage in früheren Tagen, zum Beispiel zu Zeiten des Deutschen Kaiserreichs ( 1871 – 1918 ), mit der man die Liebe zum Vaterland untermauerte.

Fragestellungen :

  • Wo genau steht denn ausdrücklich geschrieben, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ in der Bundesrepublik nicht verwendet darf ? ( Diese Frage wäre von den zuständigen Juristen nicht zu beantworten. Sie könnten lediglich auf den von Juristenratten erschaffenen Verbrecherparagraphen 86a ( StGB ) verweisen, dem eben nicht zu entnehmen ist, dass diese Aussage nicht verwendet werden darf. Die Verknüpfungen zur Sturmabteilung haben sich diese Para….. ja selbst herbeigeführt und sind frei erfunden. Dieses ist auch dann der Fall, wenn die Sturmabteilung diese Parole aus früheren Zeiten übernommen hat. )

Der zuständige Landrichter Jan Stengel vom Landgericht Halle/Saale bezeichnete sich gegen Ende der inszenierten Hauptverhandlung selbst als „unabhängig“. Er kann zwar nicht auch nur einen Beleg dafür liefern, dass die hier in Rede stehende Aussage tatsächlich ausnahmslos der Sturmabteilung zuzuordnen ist und die SA die Urheberrechte besitzt. Auch kann er nicht einen Beleg oder eine Quelle liefern, dass diese konkrete Aussage grundsätzlich in Deutschland verboten ist und klammert sich stattdessen an den Paragraphen 86a, der lediglich aussagt, dass die Kennzeichen kriminalisierter Vereinigungen nicht verwendet werden dürfen. Und er glaubt vermutlich auch noch ernsthaft, dass er im Recht sei !? Es wäre mir ein leichtes Spiel, diesen Juristen-Depp in Grund und Boden zu argumentieren. Humor ist es allerdings, wenn man trotzdem lacht ! Seine vermeintliche „Unabhängigkeit“ dürfte ihm von den wenigsten Mitbürgern allerdings bescheinigt werden, denke ich. „Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien ( SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP und Konsorten ) und missbrauchen ihre beruflichen Ämter zur Wahlbeeinflussung und Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit passiert, im Regelfall vor anstehenden Wahlen. Die gegenwärtige bundesrepublikanische Justiz ist lediglich noch ein Krebsgeschwür am deutschen Volkskörper, der herausgeschnitten werden sollte.

Bemerkenswert ist es übrigens auch, dass ein AfD-Politiker, der sich spontan im Verlaufe einer Wahlkampfrede zu der vollkommen unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ hinreissen lässt, von der Medien- und Justizmafia seit Monaten kriminalisiert und politisch verfolgt wird, während aber ein vermeintlicher „Künstler“ offen zur Gewalt und zum Mord unter anderem auch an AfD-Politikern aufrufen darf, dafür dann aber von der Medienlandschaft hofiert wird und vollkommen straffrei bleibt. Ich beziehe mich konkret auf das Liedstück „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ von Daniel Pongratz ( „Danger Dan“ ), auf welches ich hier anhängend verweise.

Selbstverständlich distanziere ich mich von sämtlichen Inhalten dieses Liedstücks des selbsternannten Künstlers Daniel Pongratz ( „Danger Dan“ ) und mache mir diese nicht zu Eigen ! Meines Erachtens sollte man weder Pongratz noch die Gruppe „Antilopen Gang“ unterstützen, der Pongratz angehört.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses Skandalurteil bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Überprüfung vorlegt. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Kein belastendes Urteil wird diesem Sachverhalt standhalten und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten „Juristen“ auch selbst, sowohl der „Richter“ Jan Stengel, als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine Haftstrafe aufgrund von Meinungsäusserungen. Es ging auch diesen Juristen alleine nur darum, das Wahlergebnis der anstehenden Landtagswahlen am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren, da die AfD in sämtlichen Umfragen deutlich vor den anderen Parteien steht und Björn Höcke deshalb auch gute Aussichten darauf hat, zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen gewählt zu werden. Deshalb inszenierten Medien und Justiz in brüderlicher Einvernahme eine massive Hetzkampagne auf den Wahlbewerber Björn Höcke, um diesen vor den anstehenden Wahlen zu beschädigen, zu verunglimpfen. Eine widerliche Juristenbande, die sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat.

Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger die Möglichkeit, diesen verbeamteten Berufsverbrechern die Rote Karte zu zeigen, indem sie den Wahlbewerber Björn Höcke durch die Wählerstimme für die AfD zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin zwar selbst keinesfalls ein AfD-Wähler oder -Sympathisant und sympathisierte selbst eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT, die auch stets meine Wählerstimme erhält, aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09. eine Wahlberechtigung, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher ! Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt.

Erwähnenswert ist es übrigens auch, dass die Medienlandschaft gegenwärtig behauptet, dass, wenn der Wahlbewerber Björn Höcke beim Landgericht Halle/Saale zu einer Bewährungsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden wäre, dann auch die Zulassung für die anstehende Landtagswahl in Thüringen verlieren könnte. Diese Behauptung ist einmal mehr falsch ! Der Wahlbewerber Björn Höcke würde seine Zulassung selbst dann nicht verlieren, wenn er vom Landgericht Halle/Saale zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden wäre. Alleine schon deshalb, weil das Urteil des Landgericht Halle/Saale bis dahin niemals rechtskräftig wird. Dieses Verfahren läuft weiterhin fort und muss zunächst einmal am Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe vorbei. Spätestens dort wird es dann allerdings einkassiert ! Und aufgrund eigener Erfahrungswerte kann ich sagen, dass das Urteil in frühestens einem Jahr rechtskräftig würde. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Mit dem willkürlichen Urteil des Landgericht Halle/Saale vom 14.05.2024 kann man sich eigentlich den Hintern abwischen, um es einmal auf den Punkt zu bringen.

Es bleibt zu hoffen, dass wir diese verfahrensbeteiligten Juristen schon bald zur Verantwortung ziehen können. Eine Zukunft in Deutschland werden sie jedenfalls nicht haben, wenn es nach mir geht !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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„Vorwärts, Jugend von Buda“ vom Variete Identitaire

Overath / Nordrhein-Westfalen

„Vorwärts, Jugend von Buda“ vom Variete Identitaire

Das hier eingestellte Liedstück „Vorwärts, Jugend von Buda“ vom „Variete Identitaire“ befasst sich mit dem ungarischen Volksaufstand von 1956, der von den russischen Besatzern in der Folge und mit schwerem Kriegsgerät blutig niedergeschlagen wurde.

Nachdem sich zuerst die Studenten zu einer Grossdemonstration am 23.10.1956 in der ungarischen Hauptstadt Budapest versammelten, schlossen sich immer mehr Bürger aus Ungarn den Protesten an. Diese Proteste waren einerseits gegen die von Russland gesteuerte Kommunistische Partei ( Partei der ungarischen Werktätigen ) gerichtet, andererseits gegen die russische Besatzung.

Till-Lucas Wessels und Melanie Schmitz bilden das der Identitären Bewegung nahestehende Gesangsduo „Variete Identitaire“.

Liedtext :

Stürm‘ vorwärts, du Jugend von Buda !
Du Jugend von Pest, brich hervor !
Studenten, Bauern und Arbeiter,
nie steigt die Sonne im Osten empor

Wir wachten über hundert lange Tage
und träumten hundert Nächte lang vom Sieg.
Als Ungarns erwachende Jugend,
dem sterbenden Oktober entstieg.

Du nahmst dein Sturmgewehr mit auf die Strasse.
Wir trafen uns, ich wartete auf dich.
Versteckt unter meinen Schulbüchern,
wartet eine Pistole auf mich.

Sechs glorreiche Tage und sechs Nächte,
wie stürmten wir uns frei von Sieg zu Sieg !
Der siebte Tag stieg auf und mit ihm kamen,
die russischen Panzer und der Krieg.

Die Panzer brachen alle uns’re Knochen.
Doch niemand half, die Welt blieb nur kurz steh’n,
um abseits der blutigen Strassen
in den Abgrund uns’rer Gräber zu seh’n.

Sag‘ meiner Mutter nicht, dass ich heut‘ sterbe.
Sag‘ nicht : Dieser Tag wird sein letzter sein.
Mein Mädchen, sag‘ : Er ging in die Berge,
im Frühling kommt dein Sohn wieder heim.

Kameraden, wir sind allesamt verloren,
die Revolution ist mit uns verbrannt.
Bald werden sie uns fesseln und uns holen
und stellen Ungarns Jugend an die Wand.

Kameraden, wir steh’n stumm vor den Gewehren,
des Schiesskommandos, als der Erste fällt.
Mit ihm fällt der Kampf für uns’re Freiheit,
mit dem Zweiten stirbt die Ehre dieser Welt.

Uns’re Brüder werden uns’re Waffen tragen,
wir treten still in ihre Reihen ein.
Wir marschieren zum Takt ihrer Lieder
und kehren aus den Bergen wieder heim.

Stürmt vorwärts, ihr Toten von Buda !
Ihr Toten von Pest, brecht hervor !
Studenten, Bauern und Arbeiter,
nie steigt die Sonne im Osten empor.

Studenten, Bauern und Arbeiter,
nie steigt die Sonne im Osten empor.

Bei diesem Liedstück handelt es sich um eine deutschsprachige Übersetzung des Liedes „Avanti ragazzi di Buda“, welches sehr häufig auch in italienischen Fussballstadien und insbesondere von den Anhängern des Fussballvereins SS Lazio Rom gesungen wird.

> Lazio-Anhänger singen „Avanti ragazzi di Buda“ ( 01, mit Faschistengruss )

> Lazio-Anhänger singen „Avanti ragazzi di Buda“ ( 02, mit Faschistengruss )

Liedtext im Original :

Avanti ragazzi di Buda
avanti ragazzi di Pest
studenti, braccianti, operai,
il sole non sorge piu ad Est.

Abbiamo vegliato una notte
la notte dei cento e piu mesi
sognando quei giorni d’ottobre,
quest’alba dei giovan’ungheresi.

Ricordo che avevi un moschetto
su portalo in piazza, ti aspetto,
nascosta tra i libri di scuola
anch’io portero una pistola.

Sei giorni e sei notti di gloria
duro questa nostra vittoria
ma al settimo sono arrivati
i russi con i carri armati.

I carri ci schiaccian le ossa,
nessuno ci viene in aiuto
il mondo e rimasto a guardare
sull’orlo della fossa seduto.

Ragazza non dirlo a mia madre
non dirle che muoio stasera
ma dille che sto su in montagna
e che tornero a primavera

Compagni noi siam condannati,
sconfitta e la rivoluzione
fra poco saremo bendati
e messi davanti al plotone

Compagno il plotone gia avanza,
gia cadono il primo e il secondo
finita e la nostra vacanza,
sepolto l’onore del mondo

Compagno riponi il fucile
torneranno a cantare le fonti
quel giorno serrate le file
e noi torneremo dai monti

Avanti ragazzi di Buda,
avanti ragazzi di Pest
studenti, braccianti e operai,
il sole non sorge piu all’Est.

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Europawahl am 09.06.2024

Overath / Nordrhein-Westfalen

Europawahl am 09.06.2024

Mit dem 09.05.2024 habe ich mir nun die Zeit genommen, den am 07.05.2024 ans Netz gegangenen Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ( BPB ) zu testen und meine inhaltliche Nähe zu den verschiedenen zugelassenen Parteien abzufragen.

Erwartungsgemäss landete die Partei DIE HEIMAT ( Kurzform : HEIMAT, Listenplatz 11 ) einmal mehr auf dem ersten Platz in Sachen inhaltlicher Übereinstimmung, wenn auch nur noch mit 78,4 Prozent. Dieser Wert war mit der ehemaligen NPD deutlich höher, lag bei knapp neunzig Prozent. Das führe ich jedoch darauf zurück, dass es sich hier um eine Europawahl handelt und sich die Fragestellungen deshalb auf das Europaparlament und die Europäische Union ( EU ) beziehen. Bei einer Kommunalwahl würden voraussichtlich ganz andere Werte erzielt.

Erwähnenswert ist auch eine technische Verbesserung des Wahl-O-Mat : Ab sofort können per Knopfdruck nun sämtliche zugelassene Parteien miteinander verglichen werden. Früher wurden lediglich die verbrauchten Altparteien aufgelistet, als auch eine sehr überschaubare Anzahl an Alternativparteien, die man sich selbst zum Vergleich heranziehen musste. Aber auch die gegenwärtige Form ist noch unzureichend und bereits eine Form des Wahlbetrugs, welche hier durch die „Bundeszentrale für politische Bildung“ vorsätzlich betrieben wird. Tatsächlich müssten automatisch sämtliche Parteien zum direkten Vergleich herangezogen werden, ohne hierfür zunächst noch den unten angezeigten Haken zu aktivieren. Jede andere Handhabung ist Wahlbeeinflussung der Abfragenden ! Wenn man das Abfragekästchen nämlich übersieht, dann werden die Wahlalternativen nicht zum direkten Vergleich herangezogen.

Wenn man hier das Häkchen setzt, dann werden sämtliche Parteien zum Vergleich herangezogen.

Ich warne ausdrücklich vor den kandidierenden Migrantenparteien Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit ( BIG ) und Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch ( DAVA ), die den Islam in Deutschland befördern wollen. Die DAVA soll primär auch von unter Beobachtung des Verfassungsschutz stehenden Islamisten durchsetzt sein, die auch verstärkt auf den vorderen Listenplätzen zu finden sind. Diese Parteien sollten für tatsächlich Deutsche nicht wählbar sein und keine Zulassung erhalten. Bemerkenswert ist es in diesem Zusammenhang auch, dass sich diese Parteien absichtlich eher unverfängliche Namen zugeordnet haben, welche deren tatsächliche Absichten verschleiern.

Mein persönliches Abfrageergebnis vom 09.05.2024 :

Der direkte Vergleich meiner Angaben, mit den Angaben der Parteien Die Heimat ( HEIMAT ), Basisdemokratische Partei Deutschland ( dieBasis ) und Aktion Bürger für Gerechtigkeit ( ABG ), welche bei meiner persönlichen Abfrage auf den ersten Listenplätzen landeten. Eigentlich wäre die Partei „Aktion Partei für Tierschutz“ gemeinsam mit der „Aktion Bürger für Gerechtigkeit“ auf dem dritten Platz gelandet und müsste von mir zum konkreten Vergleich herangezogen werden. Allerdings ist mir der Parteiname zu speziell auf den Tierschutz ausgerichtet. Selbstverständlich begrüsse ich sämtliche Aktivitäten die in den Bereichen Tierschutz unternommen werden und erwarte dieses auch von den anderen teilnehmenden Parteien. Auch die Basisdemokratische Partei ist eigentlich keine Wahlalternative für mich, wie ich feststellen muss. Als Nationaldemokrat kommt für mich lediglich DIE HEIMAT ernstzunehmend in Betracht. Einen Blick habe ich allerdings nun auch auf die „Aktion Bürger für Gerechtigkeit“ geworfen, die mir nicht gänzlich uninteressant zu sein scheinen.

Fazit : Meine Stimme am 09.06.2024 geht an die Partei DIE HEIMAT !

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Öffentlichkeitsfahndung nach Vergewaltigung

Berlin ( Reichshauptstadt )

Öffentlichkeitsfahndung nach Vergewaltigung

Die Polizei Berlin fahndet aktuell mit zwei Lichtbildern nach einem bisher unbekannten Mann fremdvölkischer Herkunft, der im Verdacht steht, am Morgen des 18.06.2023 ( Sonntag ) eine junge Frau im Stadtteil Wedding vergewaltigt zu haben. Die junge Frau fuhr wohl als Beifahrerin mit und wurde von dem hier gesuchten Ausländer dann tätlich angegriffen und gegen ihren erklärten Willen zu sexuellen Handlungen genötigt. Bei dem von dem Täter geführten Kraftfahrzeug  handelt es sich um einen Renault Talisman.

Ergänzende Personenbeschreibung des Tatverdächtigen :

  • fremdvölkisches Erscheinungsbild
  • ungefähr 20 bis Jahre alt
  • etwa 170 bis 178 Zentimeter Körpergrösse
  • dunkle gegeelte Haare
  • kräftiger Körperbau
  • hat ein dunkles Hemd mit der blauen Aufschrift „HUGO BOSS“ getragen.

Wer kann Hinweise auf die Identität und den aktuellen Aufenthalts- beziehungsweise Wohnort des hier gesuchten Mannes geben ? Hinweise richten Sie bitte an das Landeskriminalamt in der Keithstrasse 30 in Berlin-Tiergarten unter der Rufnummer 030-4664-914302 oder per elektronischer Nachricht an LKA143@polizei.berlin.de.

Nachtragsmeldung vom 07.05.2024 :

Laut einer aktuellen Nachricht der Polizei Berlin hat sich der hier gesuchte Mann wohl nun über seinen Rechtsanwalt bei der Polizei gemeldet. Die Fahndung der Polizei hat sich demnach erledigt. Das zuvor eingestellte Bildmaterial wurde deshalb nun von mir entfernt.

Quellenverweise :

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Öffentlichkeitsfahndung nach versuchten Mord

Köln / Nordrhein-Westfalen

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchten Mord

Am Mittwochnachmittag des 14.02.2024 wurde ein 19-jähriger auf dem Wiener Platz im Stadtteil Mülheim durch einen Streifschuss leicht verletzt. Mit Lichtbildern fahndet die Polizei Köln nun nach einem dunkel gekleideten Tatverdächtigen.

Der hier gesuchte bisher noch unbekannte Tatverdächtige soll am Nachmittag des 14.02.2024 gegen 16.30 Uhr von hinten auf einen 19-jährigen Mann geschossen haben, der auf den Treppenstufen vor dem Bürgerzentrum sass. Der junge Mann erlitt durch den Streifschuss lediglich leichte Verletzungen. Anschliessend sei der Täter dann in Richtung der Bahngleise/Stadtgarten geflüchtet. Der angeschossene junge Mann wurde sodann von Rettungskräften in ein Krankenhaus verbracht. Die Polizei Köln hat eine Mordkommission eingerichtet und ermittelt zu den Hintergründen der Tat. Es konnten Bilddateien aus der Filmüberwachung eines Schnellrestaurants sichergestellt werden und diese wurden nun zur Öffentlichkeitsfahndung durch das zuständige Amtsgericht Köln freigegeben. In diesem Schnellrestaurant hat sich der hier gesuchte Mann kurz vor der Tat aufgehalten, welches sich in der Zwischenebene der dort befindlichen U-Bahn-Haltestelle „Wiener Platz“ befindet.

Hinweise auf den abgebildeten Mann erbittet sich die Mordkommission unter der Rufnummer 0221-229-0, oder auch per elektronischer Nachricht an poststelle.koeln@polizei.nrw.de.

Quellenverweise :

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